Die SARS-CoV-2-Arzneimittelversorgungsverordnung ist am Dienstag im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit am Mittwoch in Kraft getreten. Das bedeutet umfassende neue Austauschmöglichkeiten sowie einen vergüteten Botendienst für Apotheken während der Corona-Epidemie. Gegenüber dem Referentenentwurf wurden noch einige Änderungen vorgenommen – auch solche im Sinne der Apothekerschaft. Und so zeigt sich die ABDA-Spitze in einem ersten Statement hoch erfreut über die neuen Regelungen.
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