In Zeiten der medial verkündeten Versorgungserleichterungen für Apotheken durch die GKV-Kassen ist es umso unverständlicher, wenn sich Apotheken mit Null-Retaxationen beschäftigen müssen, die weder ethisch noch vertraglich zu rechtfertigen sind.
Zu diesen Fällen gehören auch die nachfolgenden Erstattungsverweigerungen der pronova BKK zweier genehmigter Pflegehilfsmittelversorgungen, da die Patientin sich zeitgleich auch noch anderweitig versorgen ließ.
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