APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist die Pseudoarztnummer bei Entlass­verordnungen auf BtM- bzw. T-Rezept erlaubt?

Darf auf Entlassrezepten (BtM-Rezept) weiterhin die Pseudoarztnummer verwendet werden? Die Frist sollte doch zum 31.03. auslaufen.

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