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Bundesweite Lockerung der Abgaberegeln

GKV-Spitzenverband und Deutscher Apothekerverband haben Ende März eine bundesweit gültige Vereinbarung getroffen, die für alle gesetzlichen Krankenkassen gilt. Demnach steht während der Pandemie die Abgabe eines vorrätigen Arzneimittels im Vordergrund. Zudem wurden auch die Regelungen zum Entlassmanagement vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) gelockert. Im Folgenden ein Überblick über die Ausnahmeregelungen.

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Daniel Ernst – stock.adobe.com