Rabattverträge
Einige Krankenkassen verzichten in der Ausnahmesituation der Covid-19-Pandemie auf die Umsetzung der Rabattverträge, wenn Rabattarzneimittel in der Apotheke nicht vorrätig sind. Die Apotheke darf dann ein vorrätiges aut-idem-konformes Arzneimittel abgeben. Eine richtige Bevorratung ist angesagt.
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