AKTUELLES
Vorgehen bei Verdacht auf Covid-19
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Nicht nur Ärzte, sondern auch Apothekenmitarbeiter kommen täglich in Kontakt mit akut erkrankten Menschen. Ebenso haben auch Apotheken eine Meldepflicht, falls ein begründeter Verdachtsfall für eine Infektion mit dem neuartigen Coronavirus (SARS-CoV-2) besteht. In welchem Fall ein Verdacht begründet und damit meldepflichtig ist, definiert das Robert Koch-Institut (RKI).
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Ralf Geithe – stock.adobe.com
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