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Vorgehen bei Verdacht auf Covid-19

Nicht nur Ärzte, sondern auch Apotheken­mitarbeiter kommen täglich in Kontakt mit akut erkrankten Menschen. Ebenso haben auch Apotheken eine Melde­pflicht, falls ein begründeter Verdachts­fall für eine Infektion mit dem neuartigen Corona­virus (SARS-CoV-2) besteht. In welchem Fall ein Verdacht begründet und damit melde­pflichtig ist, definiert das Robert Koch-Institut (RKI).

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Ralf Geithe – stock.adobe.com