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Neue Sonder-PZN für Ersatzverordnungen

Für Ersatzverordnungen wurde mit der Aktualisierung der Technischen Anlage 1 zur Datenaustausch-Vereinbarung gemäß § 300 SGB V zum 03.03.2020 eine neue Sonder-PZN festgelegt. Diese kommt zum Tragen, wenn ein Patient aufgrund eines Arzneimittelrückrufes eine zuzahlungsfreie Ersatzverordnung erhält. Wie diese anzuwenden ist, lesen Sie im folgenden Beitrag.

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