AKTUELLES
Praxis der Opiumtinktur in Frage gestellt
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Bisher war es in Apotheken selbstverständlich, dass Opiumtinktur abgefüllt als Rezepturarzneimittel an den Patienten abgegeben wurde. Anfang März sorgte allerdings ein Schreiben der Firma innocur in den Apotheken für Unsicherheit: Angeblich soll die Abgabe der Tinktur unverarbeitet als Umfüllung zu einem Verbot der Abgabe führen.
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lukasbeno – stock.adobe.com
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