AKTUELLES

Praxis der Opiumtinktur in Frage gestellt

Bisher war es in Apotheken selbstverständlich, dass Opiumtinktur abgefüllt als Rezepturarzneimittel an den Patienten abgegeben wurde. Anfang März sorgte allerdings ein Schreiben der Firma innocur in den Apotheken für Unsicherheit: Angeblich soll die Abgabe der Tinktur unverarbeitet als Umfüllung zu einem Verbot der Abgabe führen.

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