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Ausnahmeregelung für Desinfektionsmittelherstellung

Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde am 11. März 2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Um eine Ansteckung zu vermeiden, wird geraten, häufig und gründlich die Hände zu waschen. Stehen keine Wasch­möglich­keiten zur Verfügung, können die Hände mit geeigneten alkoholischen Lösungen des­infiziert werden. Da Desinfektions­mittel mittlerweile zur Mangel­ware gehören, hat die Bundes­stelle für Chemikalien eine Allgemein­verfügung erlassen, die Apotheken die Herstellung von Desinfektions­mitteln für die Hände erlaubt.

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M.Rode-Foto – stock.adobe.com