AKTUELLES
Ausnahmeregelung für Desinfektionsmittelherstellung
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Die weltweite Ausbreitung von COVID-19 wurde am 11. März 2020 von der WHO zu einer Pandemie erklärt. Um eine Ansteckung zu vermeiden, wird geraten, häufig und gründlich die Hände zu waschen. Stehen keine Waschmöglichkeiten zur Verfügung, können die Hände mit geeigneten alkoholischen Lösungen desinfiziert werden. Da Desinfektionsmittel mittlerweile zur Mangelware gehören, hat die Bundesstelle für Chemikalien eine Allgemeinverfügung erlassen, die Apotheken die Herstellung von Desinfektionsmitteln für die Hände erlaubt.
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M.Rode-Foto – stock.adobe.com
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