AKTUELLER RETAXFALL

19.000-Euro-Retax wegen nicht definierter N-Bezeichnung

Die Corona-Krise verlangt derzeit auch von den Apotheken einen außer­ge­wöhnlichen Arbeits­einsatz. Mitunter wird dieser Extra­aufwand sogar in den Medien lobend anerkannt. Wenn in dieser Zeit eine existenz­bedrohende Retaxation die Apotheke erreicht, dann erschüttert dies die gegen­wärtige Versorgung mehr als sonst ohnehin schon üblich.

Dies gilt umso mehr für die nachfolgende Retaxation, bestehend aus drei identischen Einzel­beanstandungen über insgesamt 19.000 Euro.

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