Wir haben ein Rezept über „Ortoton 750 mg N1“ zulasten der R+V BKK (IK 105823040) erhalten. Eine N1-Packung dieses Medikamentes existiert nicht.
Dürfen wir hier die N2-Packung mit 50 Stück (PZN 13914351) abgeben oder müssen wir eine N1-Packung eines Generikums (z. B. Methocarbamol neurax 75, 20 Tbl. 14179770) abgeben?
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