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Neu: Arztinformation zur Meldung von TFG-Arzneimitteln

Seit dem 16. August 2019 müssen Apotheken nach der Abgabe von Blut­zubereitungen, Sera aus menschlichem Blut, Zubereitungen aus anderen Stoffen menschlicher Herkunft und Arznei­mitteln zur Behandlung der Hämophilie bestimmte Angaben an den verschrei­benden Arzt übermitteln. Dies geht zurück auf das Gesetz für mehr Sicher­heit in der Arzneimittel­versorgung (GSAV). Die Meldung kann elektronisch oder schriftlich erfolgen.

Eine neue DAP Arzt­information unterstützt Apotheken bei der gesetzes­konformen Meldung an den verschrei­benden Arzt.

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