Eigentlich hatten die Apotheken schon mit der Einigung zum § 3 des alten Rahmenvertrags Mitte 2016 gehofft, dass offensichtliche Formfehler ohne wirtschaftlichen und therapeutischen Nachteil künftig nicht mehr retaxiert würden.
Diese Möglichkeit wurde auch in den aktuell gültigen Rahmenvertrag in § 6 Abs. 1 übernommen:
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