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Wegfall der Importförderklausel bei Biologicals & Zytostatika

Seit dem 18.12.2019 sind biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und Zytostatika zur parenteralen Anwendung von der Importförderklausel nach § 129 SGB V ausge­nommen. Die Abgabe von preisgünstigen Importen zählt bei diesen Arzneimitteln für Apotheken nicht mehr als Import-Einsparziel.

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