|
Seit dem 18.12.2019 sind biotechnologisch hergestellte Arzneimittel und Zytostatika zur parenteralen Anwendung von der Importförderklausel nach § 129 SGB V ausgenommen. Die Abgabe von preisgünstigen Importen zählt bei diesen Arzneimitteln für Apotheken nicht mehr als Import-Einsparziel.
» Mehr erfahren (PDF)
|