APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf anstelle einer großen zweimal eine kleine Packung abgegeben werden?

Uns liegt folgendes Rezept vor:

Krankenkasse: AOK Rheinland/Hamburg
„Infectocillin 500 Saft 2 x 100 ml 4257888“

Die 2 x 100 ml als Fertigpackung ist nicht lieferbar. Also würden wir gerne zwei Packungen zu je 100 ml (PZN 04257799) abgeben und die Sonder-PZN für unverzügliche Abgabe mit „Cito!“ handschriftlich vermerken.

Bildquelle: Stokkete/Shutterstock.com

Ist das korrekt oder muss der Arzt diese Änderung gegenstempeln?

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