Die gesetzlichen Krankenkassen haben gemäß § 14 Abs. 1 und 4 Rahmenvertrag das Recht, einen Nachweis für die Nichtverfügbarkeit von preisgünstigen Arzneimitteln (Rabattarzneimittel, vier Preisgünstigste) und preisgünstigen Importen einzufordern. Praktisch wird dies häufig in Form von Retaxationen umgesetzt, die dann durch Einreichen der entsprechenden Belege entkräftet werden können.
Haben Sie innerhalb des letzten Jahres Retaxationen mit einer Aufforderung zum Nachweis der Nichtverfügbarkeit erhalten, obwohl die korrekte Sonder-PZN oder ein erklärender Vermerk auf dem Rezept war?