Nicht jede Packung ohne Normgröße ist eine KlinikpackungNach wie vor stellt sich in Apotheken häufig die Frage, ob es sich bei nicht normierten Arzneimittelpackungen um Klinikpackungen handelt, die nicht zulasten einer GKV abgegeben werden dürfen: Dies ist jeweils im Einzelfall mittels Packungsgrößenverordnung zu prüfen. Dass dies auch für Rezeptprüfstellen ein Problem darstellen kann, zeigt folgende Retaxation:
Krankenkasse: BKK Gildemeister Seidensticker (IK 103724272) Die Rezeptprüfstelle verweigert die Erstattung der abgegebenen 24er-Packungsgröße des Originalherstellers Sanofi Aventis mit der Begründung, es würde sich um die „unzulässige Abgabe einer Klinikpackung“ handeln:
Offensichtlich basierte die automatische Prüfsoftware hier nicht auf der offiziellen Arzneimittel-Datenbank und der Packungsgrößen-Verordnung, sondern nur auf der falschen Annahme „fehlende Normgröße = Klinikpackung“, denn sonst wäre sofort aufgefallen, dass die 24er-Packungsgröße von Clexane trotz fehlender N-Bezeichnung keine Klinikpackung ist:
Selbst ohne aufwändige Recherchen ist hier durch einen einfachen Blick in die Datenbank erkennbar:
Bleibt zu hoffen, dass bei der Überprüfung des Einspruchs der zu Unrecht um 234,69 Euro retaxierten Apotheke dieser Sachverhalt erkannt wird. Eine weitere Möglichkeit zur Überprüfung von Arzneimitteln ohne N-Kennzeichnung per EDV ist auch ein Blick in die Datenbank DAP PZN-Checkplus:
Übersichtlich wird hier dargestellt, wie die eingegebene Packungsgröße laut PackungsV einsortiert wird und dass es sich dabei eben nicht um eine Klinikpackung handelt. DAP – Retaxforum – Dieter Drinhaus |