Nicht jede Packung ohne Normgröße ist eine Klinikpackung

Nach wie vor stellt sich in Apotheken häufig die Frage, ob es sich bei nicht normierten Arzneimittelpackungen um Klinikpackungen handelt, die nicht zulasten einer GKV abgegeben werden dürfen: Dies ist jeweils im Einzelfall mittels Packungsgrößenverordnung zu prüfen. Dass dies auch für Rezeptprüfstellen ein Problem darstellen kann, zeigt folgende Retaxation:

Krankenkasse: BKK Gildemeister Seidensticker (IK 103724272)

Verordnet: Clexane 80 mg Fertigspritze ILO 24 St.

Abgabedatum: 27.11.2014

Die Rezeptprüfstelle verweigert die Erstattung der abgegebenen 24er-Packungsgröße des Originalherstellers Sanofi Aventis mit der Begründung, es würde sich um die „unzulässige Abgabe einer Klinikpackung“ handeln:

Offensichtlich basierte die automatische Prüfsoftware hier nicht auf der offiziellen Arzneimittel-Datenbank und der Packungsgrößen-Verordnung, sondern nur auf der falschen Annahme „fehlende Normgröße = Klinikpackung“, denn sonst wäre sofort aufgefallen, dass die 24er-Packungsgröße von Clexane trotz fehlender N-Bezeichnung keine Klinikpackung ist:


Abb. Ausschnitt aus der Clexane®-80-mg-Datenübersicht

Selbst ohne aufwändige Recherchen ist hier durch einen einfachen Blick in die Datenbank erkennbar:

  • 20er-Packungsgrößen sind mit N2 bezeichnet (blau umrandet)
  • 50er-Packungsgrößen sind mit N3 bezeichnet (blau umrandet)
  • Die verordnete 24er-Packungsgröße liegt somit zwischen der „N2“ und der „N3“ und trägt daher keine N-Bezeichnung. Sie ist jedoch keine Klinikpackung, daher ist auch ein regulärer Apothekenverkaufspreis angegeben. (grün umrandet)
  • Letzterer fehlt bei der 90er-Packungsgröße, da diese in der Tat eine „KlinikPackung“ darstellt. Dies ist auch erkennbar an der Kennzeichnung „KP“ (rot umrandet).

Bleibt zu hoffen, dass bei der Überprüfung des Einspruchs der zu Unrecht um 234,69 Euro retaxierten Apotheke dieser Sachverhalt erkannt wird.

Eine weitere Möglichkeit zur Überprüfung von Arzneimitteln ohne N-Kennzeichnung per EDV ist auch ein Blick in die Datenbank DAP PZN-Checkplus:

Übersichtlich wird hier dargestellt, wie die eingegebene Packungsgröße laut PackungsV einsortiert wird und dass es sich dabei eben nicht um eine Klinikpackung handelt.

DAP – Retaxforum – Dieter Drinhaus

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