AKTUELLER RETAXFALL
Erlaubt „Massenverwaltung“ keine Abrechnungskorrekturen?
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Schon mit den Vereinbarungen des letzten Rahmenvertrags Mitte 2016 hatten Apotheken, Ärzte und die zu versorgenden GKV-Versicherten gehofft, dass sich die Arzneimittelversorgung künftig unbürokratischer gestalten würde. Zumindest wenn weder der Krankenkasse ein finanzieller Schaden noch dem Patienten ein therapeutischer Nachteil entstand, hofften die versorgenden Apotheken auf ein praxisadäquates Vorgehen. Leider hat sich diese Erwartung bei einigen Kassen nicht erfüllt. Im Gegenteil: Offenbar fühlen sich manche Rezeptprüfstellen sogar berufen, Retaxationen auch dann auszusprechen, wenn ihnen selbst kein Nachteil entstanden ist.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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