AKTUELLER RETAXFALL

Erlaubt „Massenverwaltung“ keine Abrechnungskorrekturen?

Schon mit den Vereinbarungen des letzten Rahmen­vertrags Mitte 2016 hatten Apotheken, Ärzte und die zu versorgenden GKV-Versicherten gehofft, dass sich die Arznei­mittel­versorgung künftig unbüro­kratischer gestalten würde. Zumindest wenn weder der Kranken­kasse ein finanzieller Schaden noch dem Patienten ein therapeutischer Nachteil entstand, hofften die versorgenden Apotheken auf ein praxis­adäquates Vorgehen. Leider hat sich diese Erwartung bei einigen Kassen nicht erfüllt. Im Gegenteil: Offenbar fühlen sich manche Rezept­prüf­stellen sogar berufen, Retaxationen auch dann auszusprechen, wenn ihnen selbst kein Nachteil entstanden ist.

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