AKTUELLES
Cannabis: Verdacht auf Arzneimittelmissbrauch melden
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Die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) macht Apotheken darauf aufmerksam, auf Missbrauchsverdachtsfälle bei Cannabis- oder Cannabinoid-haltigen Arzneimitteln zu achten und diese zu melden. Bisher sind noch keine solcher Meldungen bei der Kommission eingegangen – gemeldet wurden aber bis Ende September 2019 insgesamt 38 Verdachtsmeldungen zu Nebenwirkungen. Apotheken tragen laut AMK eine besondere Verantwortung, Arzneimittelrisiken bei der Anwendung von Cannabis zu medizinischen Zwecken zu vermeiden.
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visivasnc – stock.adobe.com
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Arzneimittelmissbrauch besteht, wenn das Arzneimittel absichtlich außerhalb der Zulassung angewendet wird, einschließlich der Anwendung für den Freizeitgebrauch. Die AMK nennt Beispiele, an denen sich ein möglicher Missbrauch erkennen lässt.
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