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Urteil bringt Original-Import-Austausch bei gesetztem Aut-idem-Kreuz ins Wanken

Ein Urteil des Sozialgerichts (SG) Koblenz vom 16. Mai  2019 bringt den Austausch von Original und Importarzneimitteln bei gesetztem Aut-idem-Kreuz ins Wanken. Das Gericht entschied zugunsten einer Apotheke, die einen mit Aut-idem-Kreuz verordneten Import abgab und dabei einen Rabattvertrag zu einem anderen Original-/Importarzneimittel missachtete. Die betroffene Ersatzkasse hat Berufung eingelegt.

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