Dies trifft auf die derzeit vermehrt in den Apotheken eintreffenden Cannabis-Retaxationen zu: Die durch den Verband der Ersatzkassen vdek und die regionalen RVO-Verträge der Primärkassen unterschiedlich beurteilten Prüfpflichten auf Vorliegen einer Krankenkassengenehmigung lassen zu viel Spielraum für Fehlinterpretationen. Während die Ersatzkassen aus pragmatischen Gründen und im Interesse einer schnellen Versorgung ihrer Versicherten gegenüber den Apotheken vertraglich auf eine Genehmigungsprüfpflicht durch die Apotheken verzichteten, konnten sich die übrigen Kassen bisher weder in Regionalverträgen noch im GKV-Rahmenvertrag zu einer diesbezüglichen vertraglichen „Bestätigung“ durchringen.
Nachfolgend nur eine von mehreren Retaxationen, die das DAP-Team aktuell erreicht haben.
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