AKTUELLER RETAXFALL

Retaxationen bei nicht vorliegender Genehmigung für Cannabisverordnung

Bereits Mitte 2016 hatten die Apotheken und die in der Arzneimittelversorgung Verantwortlichen mit der Vereinbarung des neuen Rahmenvertrags gehofft, dass künftig vermehrt die Patientenversorgung und nicht die wirtschaftlichen Interessen einiger Krankenkassen im Vordergrund stehen würden. Mittlerweile hat es einen zweiten Rahmenvertrag (Juli 2019) und zwei Ergänzungen (01.11.19 und 15.12.19) gebraucht und dennoch lassen manche Krankenkassen bzw. deren Rezeptprüfungsdienstleister immer noch keine Gelegenheit verstreichen, selbst bei umstrittenen Versorgungen ihren wirtschaftlichen Vorteil zu suchen und per Retaxation einzutreiben.

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Dies trifft auf die derzeit vermehrt in den Apotheken eintreffenden Cannabis-Retaxationen zu: Die durch den Verband der Ersatzkassen vdek und die regionalen RVO-Verträge der Primärkassen unterschiedlich beurteilten Prüfpflichten auf Vorliegen einer Krankenkassengenehmigung lassen zu viel Spielraum für Fehlinterpretationen. Während die Ersatzkassen aus pragmatischen Gründen und im Interesse einer schnellen Versorgung ihrer Versicherten gegenüber den Apotheken vertraglich auf eine Genehmigungsprüfpflicht durch die Apotheken verzichteten, konnten sich die übrigen Kassen bisher weder in Regionalverträgen noch im GKV-Rahmenvertrag zu einer diesbezüglichen vertraglichen „Bestätigung“ durchringen.

Nachfolgend nur eine von mehreren Retaxationen, die das DAP-Team aktuell erreicht haben.

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