APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Darf man bei Nichtverfügbarkeit stückeln?

Folgendes BtM-Rezept bereitet uns Kopfzerbrechen:

Krankenkasse: BARMER (IK 107280004)

„HYDROMORPHON ARISTO LONG 4 MG RETARDTABLETTEN 100 ST. N3 PZN 10038943“

Hydromorphon Aristo long 4 mg Retardtabletten 100 Stück sind zurzeit nicht lieferbar. Es gibt hier keine andere austauschbare Firma.

vege – stock.adobe.com

Dürfen wir das Rezept auf 2 x 50 St. Hydromorphon Aristo long 4 mg Ret ändern? Wenn ja, ist vorher eine Rücksprache mit dem Arzt erforderlich?

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