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Tschüss, generischer Markt!

Pünktlich zur Weihnachts­zeit haben GKV-Spitzen­verband und Deutscher Apotheker­verband eine 2. Änderungs­vereinbarung zum Rahmen­vertrag über die Arznei­mittel­versorgung verabschiedet. Geregelt wurde in erster Linie der Mehrfach­vertrieb, der aufgrund seiner Zuordnung zum generischen Markt Probleme bei der Abgabe verursachte. Der Begriff „generischer Markt“ wird komplett aus dem Vertrag entfernt. Die Änderungen treten größten­teils zum 1. Januar 2020 in Kraft.

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