AKTUELLER RETAXFALL

Unberechtigte Retax wegen angeblicher Nichtabgabe der Rabattarznei

Im DAP Retax-Newsletter haben wir schon öfters darauf hingewiesen, dass die bloße Existenz eines Rabattvertrags nicht automatisch bedeutet, dass die Rabattarznei in jedem Fall von der Apotheke abgegeben werden darf, muss oder soll. Besonders problematisch wird es bei Kassenfusionen, wenn sich deren Rabattverträge unterscheiden. Denn selbst wenn die Fusion schon länger zurückliegt, tauchen immer wieder Retaxationen wegen angeblicher Nichtbeachtung von Rabattverträgen auf, die für die betroffenen Apotheken nicht mehr nachvollziehbar sind.

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