AKTUELLER RETAXFALL
Vorsicht: Unklare Verordnungen können teuer werden
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Bereits in unserem letzten Newsletter haben wir darauf hingewiesen, dass gleiche N-Größen nur dann als gleiche Mengenabgaben – und somit als austauschbar – akzeptiert werden, wenn es finanziell vorteilhaft für die kostentragende Krankenkasse ist. Damals ging es für die retaxierte Apotheke nur um einen kleineren Betrag, den die Retaxprüfung der Krankenkasse sehr allgemein mit „Retaxation entspricht nicht der Verordnung“ begründete. Dass mit dieser Begründung vorranging auch bei sehr teuren Versorgungen die Erstattung gekürzt wird, soll der heutige Beitrag über einen Retaxfall, der Ende November 2019 bei DAP einging, zeigen.
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Bildquelle: koya979/Shutterstock.com
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