AKTUELLER RETAXFALL

Vorsicht: Unklare Verordnungen können teuer werden

Bereits in unserem letzten Newsletter haben wir darauf hingewiesen, dass gleiche N-Größen nur dann als gleiche Mengen­abgaben – und somit als austauschbar – akzeptiert werden, wenn es finanziell vorteilhaft für die kosten­tragende Kranken­kasse ist. Damals ging es für die retaxierte Apotheke nur um einen kleineren Betrag, den die Retax­prüfung der Kranken­kasse sehr allgemein mit „Retaxation entspricht nicht der Verordnung“ begründete.
Dass mit dieser Begründung vorranging auch bei sehr teuren Versorgungen die Erstattung gekürzt wird, soll der heutige Beitrag über einen Retaxfall, der Ende November 2019 bei DAP einging, zeigen.

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