APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist diese Wirkstoffverordnung eindeutig?

Wir haben eine Frage zu einem Hochpreiser. Verordnet wurde „Secukinumab (CHO-Zellen) 150,0 mg (2 ST PEN)“ zulasten der AOK Rheinland/Hamburg (IK 104212505).

Ist dieses Rezept mit einer Wirkstoffverordnung bei Biologicals korrekt zur Abrechnung oder muss das Arzneimittel mit Namen genannt werden?

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