AKTUELLER RETAXFALL

Gilt gleiche N-Größe immer als gleiche Menge?

Leider werden Apotheken immer wieder aus den gleichen Gründen retaxiert. Hierbei fällt auf, dass es häufig auch dieselben Krankenkassen sind, die die Beanstandungen versenden. Da dabei oft vertraglich nicht eindeutig geregelte Verordnungen beanstandet werden, werden diese meist finanziell zugunsten der retaxierenden Krankenkassen ausgelegt und den versorgenden Apotheken ganz oder teilweise belastet.

Besonders ärgerlich ist es für uns, den retaxierten Apotheken mitteilen zu müssen, dass sie die Retaxation in vielen Fällen vermutlich hätten abwenden können, wenn sie nach Rücksprache vor der Versorgung eine entsprechende Dokumentation auf der Verordnung vermerkt hätten.

Dies betrifft auch die nachfolgende Retaxation, die DAP zugesandt wurde:

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