APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Ist innerhalb der vier preisgünstigsten Arzneimittel eine freie Auswahl erlaubt?

Uns liegt folgendes BtM-Rezept zulasten der AOK Bayern vor:

„Morphin Hexal 20 mg/ml 10 x 1 ml ILO“

Die Rabatt­­arznei­mittel sind zurzeit nicht liefer­bar. Das verordnete Präparat von Hexal ist unter den vier preis­­günstigsten Arznei­­mitteln und in unserer Apotheke vor­rätig.

Dürfen wir dieses nun abgeben, wenn wir per Sonder-PZN die Nicht­abgabe der Rabatt­­arznei­­mittel begründen? Oder muss man auch unter den preis­­günstigsten Mitteln noch das günstigste auswählen?

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