Uns liegt folgendes BtM-Rezept zulasten der AOK Bayern vor:
„Morphin Hexal 20 mg/ml 10 x 1 ml ILO“
Die Rabattarzneimittel sind zurzeit nicht lieferbar. Das verordnete Präparat von Hexal ist unter den vier preisgünstigsten Arzneimitteln und in unserer Apotheke vorrätig.
Dürfen wir dieses nun abgeben, wenn wir per Sonder-PZN die Nichtabgabe der Rabattarzneimittel begründen? Oder muss man auch unter den preisgünstigsten Mitteln noch das günstigste auswählen?
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