Vermutlich ist es jeder Apotheke schon mal passiert, dass eine Verordnung wegen einer noch notwendigen Änderung aufgrund einer separierten Aufbewahrung aus der „normalen“ Abrechnung genommen wurde. Dies kann letztlich dazu führen, dass die Verordnung wegen Zeitüberschreitung nicht mehr abgerechnet werden kann.
Mittlerweile haben jedoch viele Ergänzungs- und Regionalverträge für diesen Fall besondere Vereinbarungen, sodass zumindest eine vollständige Erstattungskürzung bis zu einem akzeptablen Zeitraum nicht mehr möglich ist.
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