AKTUELLES
Das Wiederholungsrezept kommt im März 2020
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Mit dem Masernschutzgesetz, das der Bundestag am 14. November in 2./3. Lesung beschlossen hat, ist der Weg frei für das Wiederholungsrezept – ein Rezept, auf das die Apotheke das verordnete Arzneimittel mehrmals abgeben darf. Gedacht ist das Rezept für Menschen, die eine Dauertherapie erhalten. Die Regelungen treten voraussichtlich zum 1. März 2020 in Kraft.
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Chris Titze Imaging – stock.adobe.com
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