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Einsparziel: Das muss die Apotheke beachten

Das neue Import-Einsparziel ersetzt seit dem 1. Juli 2019 die alte Importquote. Neu ist die zugrundeliegende Berechnung und dass die Abgabe preisgünstiger Importe nur in das Einsparziel eingehen, wenn es sich um den „importrelevanten Markt“ handelt.

Die Abgabe eines preisgünstigen Imports zählt nur zum Einsparziel, wenn …

… es sich um den importrelevanten Markt handelt (= Auswahl nur zwischen Original und Importen bzw. Importen untereinander möglich) und

… die Abgabe eines Rabattarzneimittels nicht möglich ist (z. B. weil keines existiert) und

… kein Sonderfall vorliegt (z. B. Pharmazeutische Bedenken, Nichtverfügbarkeit, Akutversorgung/Notdienst) und

… preisgünstige Importe nach § 2 Rahmenvertrag auch tatsächlich im Handel sind.

Wichtig: Nicht preisgünstige Importe gehen nicht in das Einsparziel ein.

» Hier geht es zur DAP Arbeitshilfe „Einsparziel“