AKTUELLER RETAXFALL

Ein ständiges Retaxproblem: das fehlende BtM-„A“

Erst kürzlich war den Medien zu entnehmen, dass das OLG Frankfurt die Übertragung einer hoheit­lichen Aufgabe auf private Dienst­leister für unzulässig erklärte – es ging um die Durch­führung von Radar­kontrollen.
Vielen Apothekern drängte sich in diesem Zusammen­hang die Frage auf, ob dies nicht ebenso für Retaxa­tionen von Betäubungs­mittelver­ordnungen gelten müsste, bei denen zudem de facto Legislative, Exekutive und Judikative in einer Hand – der jeweiligen Kranken­kasse – vereinigt werden.

Ein in diesem Zusammen­hang von einigen Kranken­kassen häufig retaxiertes Problem ist das fehlende „A“ auf BtM-Verordnungen.

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