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Kein Austausch von OFEV® und Vargatef®

In § 9 Rahmenvertrag sind die Details zu den Bedingungen einer Aut-idem-Substitution klar geregelt. Demnach muss die Apotheke ein preisgünstiges Arzneimittel auswählen, wenn der Arzt entweder nur mittels Wirkstoffnamen verordnet hat oder ein konkretes Arzneimittel verordnet, den Austausch aber nicht mittels Aut-idem-Kreuz unterbunden hat. Folgende Voraussetzungen muss ein aut-idem-konformes Alternativpräparat erfüllen:

  • gleicher Wirkstoff
  • identische Wirkstärke
  • identische Packungsgröße gemäß § 8 des Rahmenvertrags
  • gleiche oder austauschbare Darreichungsform
  • Zulassung für mindestens ein gleiches Anwendungsgebiet
  • keine dem Austausch entgegenstehenden betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften

Wenn ein Kriterium nicht zutrifft?

Selbst wenn nur eines der Kriterien nicht zutrifft, darf kein Austausch auf ein anderes Arzneimittel stattfinden. Im Fall von OFEV® und Vargatef® von Boehringer Ingelheim enthalten zwar beide Arzneimittel den Wirkstoff Nintedanib und auch andere Kriterien (z. B. identische Wirkstärke) werden erfüllt, die Indikationen stimmen jedoch in keinem Punkt überein.

Eine Abgabe von Vargatef® auf Grundlage einer OFEV®-Verordnung ist aufgrund der unterschiedlichen Indikationen und Zulassungen nicht erlaubt. Gleiches gilt im umgekehrten Fall. Umso wichtiger ist es, bei der Auswahl des abzugebenden Arzneimittels in der Apothekensoftware genauer hinzuschauen und die Aut-idem-Kriterien zu kontrollieren, da es sonst im schlimmsten Fall zu einer Null-Retaxation kommen kann.

Indikation

OFEV® ist zur Behandlung der seltenen Lungenerkrankung idiopathische Lungenfibrose bei Erwachsenen zugelassen. Vargatef® wird in Kombination mit Docetaxel zur Behandlung von Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem metastasierendem oder lokal rezidiviertem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) angewendet.

» Pflichttexte (PDF)


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OFEV® und Vargatef®: Austausch nicht erlaubt

OFEV® ist zur Behandlung der seltenen Lungenerkrankung idiopathische Lungenfibrose bei Erwachsenen zugelassen. Vargatef® wird in Kombination mit Docetaxel zur Behandlung von Erwachsenen mit lokal fortgeschrittenem metastasierendem oder lokal rezidiviertem nicht kleinzelligem Lungenkarzinom (NSCLC) angewendet.

Laut § 9 Rahmenvertrag müssen folgende Bedingungen erfüllt sein, damit ein Arzneimittel aut-idem-konform ist:

  • gleicher Wirkstoff
  • identische Wirkstärke
  • identische Packungsgröße gemäß § 8 des Rahmenvertrags
  • gleiche oder austauschbare Darreichungsform
  • Zulassung für ein gleiches Anwendungsgebiet
  • keine dem Austausch entgegenstehenden betäubungsmittelrechtlichen Vorschriften

Im vorliegenden Fall stimmen die Indikationen in keinem Punkt überein:

Abb. 1: Indikationen OFEV® und Vargatef®; Ausschnitt aus der LauerTaxe, Stand Oktober 2019

Aufgrund der unterschiedlichen Indikationen und Zulassungen ist eine Abgabe von Vargatef® auf Grundlage einer OFEV®-Verordnung nicht zulässig. Bei der Auswahl des abzugebenden Arzneimittels ist es wichtig, in der Apothekensoftware genau hinzuschauen und die Aut-idem-Kriterien zu kontrollieren – sonst droht im schlimmsten Fall eine Null-Retaxation.

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OFEV® und Vargatef®: Austausch nicht erlaubt

Ein Arzneimittel ist nicht aut-idem-fähig, sobald eines der in § 9 Rahmenvertrag genannten Kriterien zur Aut-idem-Substitution nicht mit dem verordneten Arzneimittel übereinstimmt.

Im Fall von OFEV® und Vargatef® von Boehringer Ingelheim enthalten zwar beide Arzneimittel den Wirkstoff Nintedanib, aber die Indikationen stimmen in keinem Punkt überein. Aufgrund der unterschiedlichen Indikationen ist ein Austausch nicht erlaubt. Umso wichtiger ist es, bei der Auswahl in der Apothekensoftware genauer hinzuschauen und die Aut-idem-Kriterien zu kontrollieren, da es sonst im schlimmsten Fall zu einer Null-Retaxation kommen kann.

» Pflichttexte (PDF)