AKTUELLER RETAXFALL

Einspruchsablehnung gegen Retax einer zeilenweisen Mehrfachverordnung abgelehnt

Nichts ist unverständlicher als eine Retax einer Verordnung, die eine Woche später durch das Inkrafttreten des neuen Rahmenvertrags nicht mehr zu beanstanden gewesen wäre.

Bereits in der Vorabveröffentlichung des neuen Rahmenvertrags im Januar 2019 war zu lesen, dass sich die Spitzenverbände der Apotheker und der GKV-Kassen darauf geeinigt hatten, dass Mehrfachverordnungen verteilt auf mehrere Zeilen nicht mehr addiert werden dürfen und somit bei Mehrfachabgaben mit Überschreitung der Nmax auch keine Retaxmöglichkeit mehr besteht.

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Ein längst überfälliger Schritt, da es weder nachvollziehbar noch therapeutisch sinnvoll war, dass größere ärztliche Verordnungen nur erstattet wurden, wenn die Gesamtmenge ein Vielfaches der Nmax betrug, und zudem auch noch mit dem hier eigentlich unnötigen Vermerk  „Menge ärztl. begründet“ gerechtfertigt werden mussten.

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