Im Oktober 2017 wurde für die reibungslose Anschlussbehandlung beim Übergang von der klinischen in die ambulante Weiterbehandlung das sogenannte Entlassmanagement eingeführt. Dieses hat in der praktischen Umsetzung zu zahlreichen neuen Vorschriften geführt, die dem grundsätzlichen Ziel (reibungslose Anschlussbehandlung) leider häufig im Wege stehen.
Um einen reibungslosen medikamentösen Versorgungsübergang von der klinischen in die hausärztliche medikamentöse Betreuung zu ermöglichen, wurden auch zwei neue Versorgungsverträge mit den Apotheken geschlossen. Auch diese erwiesen sich nicht als sehr hilfreich, da sie leider nicht in allen Bereichen deckungsgleiche Vereinbarungen aufwiesen.
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