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RESPIMAT®: Importe zu SPIOLTO® und STRIVERDI® aktuell nicht wiederverwendbar1 – Patientenaufklärung erforderlich

Seit dem 1. April 2019 steht mit dem wiederverwendbaren RESPIMAT® eine Weiterentwicklung des bisherigen Inhalators von Boehringer Ingelheim zur Verfügung. Weder für den SPIOLTO® RESPIMAT® noch für den STRIVERDI® RESPIMAT® sind derzeit wiederverwendbare Produkte von Importeuren auf dem Markt. Zu SPIRIVA® ist aktuell nur ein wiederverwendbares Device von zwei Importeuren erhältlich.1
Findet ein Austausch auf einen nicht wiederverwendbaren Import statt, so ist der Kunde darüber aufzuklären, dass er den RESPIMAT® samt leerer Wirkstoffpatrone entsorgen muss. Zudem sollte er auch darüber informiert werden, dass die Patronen des alten RESPIMAT® nicht mit dem neuen RESPIMAT® anzuwenden sind und umgekehrt.

Der Arzt kann einen Austausch komplett unterbinden, indem er das Aut-idem-Kreuz setzt und vermerkt, dass der Austausch aus medizinisch-therapeutischen Gründen untersagt ist (gilt für Ersatzkassen gemäß vdek-Arzneiversorgungsvertrag).*

Aber auch das Apothekenpersonal kann eine Substitution aufgrund Pharmazeutischer Bedenken unterbinden, sofern der Anwendungs- und Therapieerfolg gefährdet ist. Im Fokus sollte die gleichbleibende Therapie für den Patienten stehen. In einem solchen Fall empfiehlt DAP, das Rezept mit der Sonder-PZN 02567024 und der entsprechenden Kennziffer zu versehen. Eine handschriftliche Begründung (inklusive Datum und Unterschrift) ist zusätzlich erforderlich.**

Wie Pharmazeutische Bedenken korrekt zu dokumentieren sind, zeigt die DAP Arbeitshilfe „Pharmazeutische Bedenken – Dokumentation auf dem Rezept“.

Die tägliche Anwendung des wiederverwendbaren RESPIMAT®

Vor der ersten Anwendung ist es notwendig, den RESPIMAT® zunächst vorzubereiten und eine Patrone in den Inhalator zu schieben, bis sie hörbar einrastet.
Ist die Patrone nach den erfolgten Anwendungen leer, ist in der Dosisanzeige ein weißer Pfeil auf rotem Hintergrund zu sehen – die Patrone muss gewechselt werden. Dabei löst sich beim Drehen des durchsichtigen Gehäuseunterteils dieses automatisch ab und die Patrone kann ausgetauscht werden. Sobald das Gehäuseunterteil wieder aufgesteckt wurde, entsperrt sich der Inhalator. Er dreht sich selbständig zurück in die Anfangsposition. Nach Durchführung der Vorbereitungsschritte, die in der Gebrauchsinformation beschrieben sind, kann er sofort wieder angewendet werden.

Abb.: Boehringer Ingelheim

» Abgabehilfe RESPIMAT®

1 Lauer-Taxe, Stand 15.09.2019
2 Dhand R, et al. Int J Chron Obstruct Pulmon Dis 2019; 14: 509–523
3 Rahmenvertrag über die Arzneimittelversorgung: https://www.gkv-spitzenverband.de/media/dokumente/krankenversicherung_1/arzneimittel/rahmenvertraege/apotheken/20190101_AM_Rahmenvertrag_129_Absatz-2_SGB-V.pdf (14.08.2019)

*Bei Rezepten zulasten der Primärkassen ist der regionale Arzneiliefervertrag auf ähnliche Regelungen zu prüfen.
**Eine Retaxation aufgrund einer fehlenden Begründung oder eines fehlenden Sonderkennzeichens ist gemäß § 6 Abs. 2 Buchstabe g (g3) Rahmenvertrag nicht zulässig.