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Kein Aut idem bei FORSTEO®

Da FORSTEO® ein bio­technologisch herge­stelltes Arznei­mittel ist, gelten besondere Regelungen hinsichtlich des Aut-idem-Austauschs. Anders als klassische Generika sind Biosimilars, die Nachahmer­präparate eines Biologikums, keine exakte Kopie ihres Referenz­arznei­mittels. Dies ist in der komplexen Struktur und den empfindlichen Herstellungs­prozessen von Biologika begründet.

Deshalb darf die Apotheke ein Referenz­arzneimittel (z. B. FORSTEO®) gemäß § 9 Abs. 3 Rahmen­vertrag1 nicht durch ein Biosimilar austauschen.

© Lilly Deutschland GmbH

Mehr Tipps zur vertrags­konformen Rezept­belieferung finden Sie auf der neuen Abgabehilfe für FORSTEO®.

» Zur Abgabehilfe FORSTEO®

» Zur Kurzanleitung für den FORSTEO® Fertigpen

» Pflichttext FORSTEO®

1 Rahmenvertrag über die Arzneimittel­versorgung nach § 129 Abs. 2 SGB V, Stand: 01/2019, in Kraft getreten zum 01.07.2019

PP-TE-DE-0388 August 2019