Da FORSTEO® ein biotechnologisch hergestelltes Arzneimittel ist, gelten besondere Regelungen hinsichtlich des Aut-idem-Austauschs. Anders als klassische Generika sind Biosimilars, die Nachahmerpräparate eines Biologikums, keine exakte Kopie ihres Referenzarzneimittels. Dies ist in der komplexen Struktur und den empfindlichen Herstellungsprozessen von Biologika begründet.
Deshalb darf die Apotheke ein Referenzarzneimittel (z. B. FORSTEO®) gemäß § 9 Abs. 3 Rahmenvertrag1 nicht durch ein Biosimilar austauschen.