Wir haben eine Frage zum neuen Rahmenvertrag: Darf man unter den vier preisgünstigsten Präparaten frei wählen?
Beispiel: Wir hätten das viertteuerste Präparat an Lager, lieferbar wären aus der Preisstufe der vier preisgünstigsten aber auch die drei günstigeren Präparate.
Dürfen wir dann trotzdem das teurere Arzneimittel abgeben, da es ebenfalls zu den vier preisgünstigsten gehört?
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