APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Müssen wir hier auf einen Import austauschen und wenn ja auf welche Stückzahl?

Uns liegt ein Rezept über „Remicade 100 mg 4 St. N1 PZN 00067808“ vor.

Krankenkasse ist die AOK Hessen 105313145. Bei der Suche im importrelevanten Markt werden günstigere Packungen angezeigt, die jedoch nur zwei Stück enthalten (ebenfalls N1).

Sind wir verpflichtet diese abzugeben oder muss durch die Angabe „4 St.“ nur nach günstigeren Packungen mit 4 St. gesucht werden? Kann hier auch das aufgeschriebene Original abgegeben werden?

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