APOTHEKE FRAGT – DAP ANTWORTET

Muss bei dieser Originalverordnung gegen einen Import substituiert werden?

Wir sind uns im Team uneinig, ob uns der neue Rahmenvertrag grundsätzlich zur Importabgabe zwingt. Darf man bei Verordnung eines Originals weiterhin das Original abgeben oder müssen wir einen der vier günstigsten Importe abgeben, auch wenn es sich dabei nicht um preisgünstige Importe handelt?

Beispiel wäre eine Verordnung über „Lafamme 2/2 3 x 28 St. PZN 1672351“ (zulasten der AOK Plus, IK 107299005). Unsere Software öffnet automatisch das Importfenster, dabei ist kein Import ein für das Einsparziel relevanter, aber es wären Importe lieferbar.
Und ist eine Sonder-PZN notwendig?

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