NEUE DAP ARBEITSHILFEN

Pharmazeutische Bedenken korrekt anwenden

Der neue Rahmenvertrag ist seit dem 1. Juli in Kraft. Auf Grundlage von § 14 Abs. 3 und 4 Rahmenvertrag in Verbindung mit § 17 Abs. 5 ApBetrO kann die Apotheke den Austausch gegen ein Rabattarzneimittel bzw. gegen eines der vier preisgünstigsten Arzneimittel oder einen preisgünstigen Import verhindern, wenn die Therapie durch die Substitution gefährdet ist.

Zur Vermeidung von Retaxationen ist in jedem Einzelfall das Vorliegen Pharmazeutischer Bedenken sorgfältig zu prüfen und, sofern diese angewendet werden, eine genaue Dokumentation auf dem Rezept erforderlich. Eine neue Arbeitshilfe des DeutschenApothekenPortals zeigt, wie Pharmazeutische Bedenken korrekt angewendet werden.

» Hier geht es zum Download der Arbeitshilfe