|
Jardiance® ist bislang das einzige Antidiabetikum, das als bundesweite Praxisbesonderheit anerkannt wird. Sie gilt ab dem ersten Behandlungsfall bei Patienten mit Typ-2-Diabetes und manifester kardiovaskulärer Erkrankung, die eine zusätzliche antidiabetische Begleitmedikation erhalten.1,*
Weiter muss bei den Patienten vor Beginn der Behandlung mit Empagliflozin eine manifeste kardiovaskuläre Erkrankung im Sinne der EMPA-REG OUTCOME-Studie2 vorliegen:
- bestätigter Myokardinfarkt oder
- klinisch relevante koronare Eingefäßerkrankung mit ≥ 50 % Stenose oder
- koronare Mehrgefäßkrankheit oder
- instabile Angina Pectoris mit angiografischem Nachweis einer koronaren Herzerkrankung oder
- ischämischer oder hämorrhagischer Schlaganfall oder
- periphere arterielle Verschlusserkrankung mit klinisch relevanter Durchblutungsstörung.
In der EMPA-REG OUTCOME-Studie konnte gezeigt werden, dass Jardiance® die Prognose und das Gesamtüberleben von Patienten mit Typ-2-Diabetes und diesen manifesten kardiovaskulären Erkrankungen signifikant verbessern kann. Die kardiovaskuläre Mortalität wurde im Vergleich zu einer alleinigen antidiabetischen und kardiovaskulären Standardtherapie signifikant reduziert.2,3
Die Anerkennung von Jardiance® als bundesweite Praxisbesonderheit gilt unter den beschriebenen Voraussetzungen in jeder KV-Region in Deutschland und bedeutet somit eine zusätzliche Verordnungssicherheit. Die individuelle Situation des Patienten sollte in der Patientenakte dokumentiert werden. So kann die Therapieentscheidung auch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollzogen werden.
* Die antidiabetische Begleitmedikation umfasst die Verordnung von Empagliflozin in Kombination mit einem anderen blutzuckersenkenden Arzneimittel (außer Insulin), in Kombination mit mindestens zwei anderen blutzuckersenkenden Arzneimitteln (jeweils wenn diese den Blutzucker zusätzlich zu Diät und Bewegung nicht ausreichend kontrollieren), sowie in Kombination mit Insulin (mit oder ohne orales Antidiabetikum).
|