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Retaxierungsservice hilft bei Abwicklung von Retaxations-Einsprüchen

Mit dem Retaxierungsservice können Sie nach Eingabe der PZN und der jeweiligen Krankenkasse überprüfen, welches Arzneimittel zum Abgabezeitpunkt rabattiert war. So bekommen Sie die Möglichkeit, Retaxierungen, die frühestens nach einem Jahr durch die Krankenkassen/Rezeptabrechnungsstellen ausgesprochen werden, auf ihre Richtigkeit zu überprüfen. Das DAP-Rabattvertragsarchiv kann Rabattpartner bis zum Jahr 2007 für die eingegebene Krankenkasse ausweisen.

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