Retax Beschaffungskosten: von 9,00 € auf 8,93 €Erst kürzlich hatten wir im DAP-Retax-Newsletter über eine Retaxation in Höhe von 1 Cent berichtet: » Weniger geht nicht: „1-Cent-Retax“
Diese wurde im Anschluss auch in der Fachpresse diskutiert. Im Anschluss an unseren Retax-Newsletter meldeten sich weitere Apotheken, die von solchen „Einzelfällen“ betroffen waren. Nachfolgend einer dieser Fälle, über den eine Apotheke im DAP Retax-Forum berichtete: Der prüfenden Krankenkasse schienen Beschaffungskosten in Höhe von 9,00 Euro „vergleichsweise zu hoch“, während 8,93 Euro nach entsprechender Retaxation noch als akzeptabel angesehen wurden:
Krankenkasse: atlas BKK ahlmann (IK 103121013) Da die Apotheke ihre Beschaffungskosten nicht einzeln nachgewiesen hatte, erschienen der Rezeptprüfstelle die in Rechnung gestellten 9,00 Euro als vergleichsweise zu hoch und sie retaxierte die Apotheke vorsorglich um den Differenzbetrag in Höhe von 7 Cent:
Die retaxierte Apotheke entschied nach Abwägung von Kosten und Nutzen, dass ein Einspruch nicht lohnenswert erschien.
Aprilscherz ? DAP – Retaxforum – Dieter Drinhaus |