Es hat lange gedauert, bis sich der GKV-Spitzenverband und der DAV auf einen neuen Rahmenvertrag geeinigt haben. Der neue Rahmenvertrag schafft neue Abgaberegeln, die Apotheken ab dem 1. Juli bei der Rezeptbelieferung beachten müssen.
Aber Achtung: Bei allen Neuerungen dürfen auch die „alten“ Regelungen nicht vergessen werden – denn innerhalb der Jahresfrist für Retaxationen werden diese natürlich noch auf Basis der zuvor gültigen Verträge erfolgen.