Wir haben ein Rezept erhalten, auf dem „2 x Macrogol ABZ Pulver 100 ST.“ verordnet wurden. Ist dies so abrechnungsfähig? Und was ist bezüglich des Wirtschaftlichkeitsgebotes zu beachten? Nach Anlage V der Am-RL ist das Präparat als verordnungsfähig gelistet, allerdings ist es dort ohne Größenangabe aufgeführt. Was müssen wir nun beachten?
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