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Tipps zur retaxsicheren Anwendung Pharmazeutischer Bedenken

Pharmazeutische Bedenken können von Apotheken angewendet werden, wenn sich trotz ausführlicher Beratung Hinweise ergeben, dass das Therapieziel mit der Substitution des verordneten auf ein Rabattarzneimittel gefährdet ist. Damit es im Nachhinein nicht zu einer Retaxation aufgrund der Nichtabgabe des Rabattarzneimittels kommt, müssen verschiedene Vorgaben des Rahmenvertrags umgesetzt werden.

Der DAP-Service „Pharmazeutische Bedenken anwenden“ bietet Apotheken praxisrelevante, retaxvermeidende Informationen:

  • Was sind „Pharmazeutische Bedenken“?
  • Wann werden sie angewendet (Arzneimittelgruppen/Darreichungsformen/Patientengruppen)?
  • Was ist bei der Umsetzung zu beachten (Dokumentation/richtige Abgabe)?

» Hier gelangen Sie direkt zum DAP-Service „Pharmazeutische Bedenken anwenden“