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KV-Vorgaben für 2019

Wirtschaftlichkeits­prüfungen bzw. Arzneimittel­vereinbarungen existieren, um eine wirtschaftliche Verordnungs­weise der Vertrags­ärzte zu gewähr­leisten. Der Gesetz­geber hat mit dem GKV-Versorgungs­stärkungs­gesetz Änderungen der Regelungen zur Wirtschaftlich­keits­prüfung vorgenommen. Zum 1. Januar 2017 wurde die Richt­größen­prüfung als bundes­weite Regel­prüf­methode durch geeignete regional vereinbarte Prüfungen ärztlich verordneter Leistungen abgelöst.

Für das Jahr 2019 haben folgende KVen schon ihre Verein­barungen publiziert, sodass die regionalen Verordnungs­vorgaben (Quoten, Richt­größen etc.) eingesehen werden können:

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