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KV-Vorgaben für 2019
Wirtschaftlichkeitsprüfungen bzw. Arzneimittelvereinbarungen existieren, um eine wirtschaftliche Verordnungsweise der Vertragsärzte zu gewährleisten. Der Gesetzgeber hat mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz Änderungen der Regelungen zur Wirtschaftlichkeitsprüfung vorgenommen. Zum 1. Januar 2017 wurde die Richtgrößenprüfung als bundesweite Regelprüfmethode durch geeignete regional vereinbarte Prüfungen ärztlich verordneter Leistungen abgelöst.
Für das Jahr 2019 haben folgende KVen schon ihre Vereinbarungen publiziert, sodass die regionalen Verordnungsvorgaben (Quoten, Richtgrößen etc.) eingesehen werden können:
- KV Hamburg
- KV Nordrhein
- KV Baden-Württemberg
- KV Rheinland-Pfalz
- KV Saarland
- KV Sachsen
- KV Westfalen-Lippe
- KV Thüringen
- KV Schleswig-Holstein
- KV Niedersachsen
- KV Sachsen-Anhalt
- Die KV Bayerns hat ihre Wirkstoffvereinbarung zuletzt im Oktober 2018 aktualisiert
Rp.-Angebot: „KV-Factsheets“ zur Abgabe durch den Außendienst
Möchten Sie Ärzte über aktuelle, Ihre Produkte betreffende KV-Vorgaben informieren? Wir recherchieren diese gerne und erstellen im Namen des Rp. Instituts entsprechende Unterlagen für Ihren Außendienst. Wenn Sie Interesse oder Fragen dazu haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@dap-networks.de.
» Zur Rubrik „Regelungen der Kassenärztlichen Vereinigungen“ des DeutschenArztPortals
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