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KV-Vorgaben für 2019

Wirtschaftlichkeits­prüfungen bzw. Arzneimittel­vereinbarungen existieren, um eine wirtschaftliche Verordnungs­weise der Vertrags­ärzte zu gewähr­leisten. Der Gesetz­geber hat mit dem GKV-Versorgungs­stärkungs­gesetz Änderungen der Regelungen zur Wirtschaftlich­keits­prüfung vorgenommen. Zum 1. Januar 2017 wurde die Richt­größen­prüfung als bundes­weite Regel­prüf­methode durch geeignete regional vereinbarte Prüfungen ärztlich verordneter Leistungen abgelöst.

Für das Jahr 2019 haben folgende KVen schon ihre Verein­barungen publiziert, sodass die regionalen Verordnungs­vorgaben (Quoten, Richt­größen etc.) eingesehen werden können:

  • KV Hamburg
  • KV Nordrhein
  • KV Baden-Württemberg
  • KV Rheinland-Pfalz
  • KV Saarland
  • KV Sachsen
  • KV Westfalen-Lippe
  • KV Thüringen
  • KV Schleswig-Holstein
  • KV Niedersachsen
  • KV Sachsen-Anhalt
  • Die KV Bayerns hat ihre Wirkstoffvereinbarung zuletzt im Oktober 2018 aktualisiert

Rp.-Angebot: „KV-Factsheets“ zur Abgabe durch den Außendienst

Möchten Sie Ärzte über aktuelle, Ihre Produkte betreffende KV-Vorgaben informieren? Wir recherchieren diese gerne und erstellen im Namen des Rp. Instituts entsprechende Unterlagen für Ihren Außen­dienst. Wenn Sie Interesse oder Fragen dazu haben, schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an info@dap-networks.de.

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