UMFRAGEERGEBNIS

Austauschbarkeit festgelegter Biologika – aus Sicht von Arzt und Apotheker

Laut eines Vorschlags des Bundes­ministeriums für Gesundheit sollen Biosimilars zukünftig wie Generika behandelt werden. Es ist geplant, dass der Gemeinsame Bundes­ausschuss (G-BA) die Austausch­barkeit von Biologika regelt. Bei vom G-BA festgelegten Biologika müssten Apotheken folglich das günstigere Biosimilar abgeben, wenn der Arzt einem Austausch des Präparats nicht ausdrücklich widersprochen hat.

Einer Umfrage des DeutschenArztPortals zufolge spricht sich eine knappe Mehrheit gegen diesen Vorschlag aus: 53 Prozent der teilnehmenden Ärzte (n = 244) gaben an, die Aus­tausch­barkeit von vom G-BA festgelegten Biologika durch Bio­similars nicht zu befürworten (s. Abb. 1).

Abb. 1: Arztumfrage im Verordnungs- und Arzneimittel-Newsletter des DeutschenArztPortals vom 27.11.2018 bis 11.12.2018: „Befürworten Sie die Austauschbarkeit von vom G-BA festgelegten Biologika durch Biosimilars?“ (n = 244).

Bei Apothekenmitarbeitern ist diese Zahl sogar noch höher: Etwa drei Viertel der Teilnehmer einer Umfrage des DeutschenApothekenPortals stimmten gegen die Einführung eines Aut-idem-Austauschs in der Arznei­mittel­gruppe der Biologika (s. Abb. 2).

Ein Grund für diese Ablehnung ist sicherlich die Tatsache, dass Bio­similars im Vergleich zu Bio­identicals nicht den gleichen Produktions­weg auf­weisen und ihre Struktur der des Referenz­produktes lediglich ähnlich ist.

Abb. 2: Umfrage des DeutschenApothekenPortals vom 10.12.2018 bis 17.12.2018: „Befürworten Sie einen möglichen Austausch von Biosimilars in der Apotheke?“ (n = 2.211).